Steuern sparen
Basisrente // Rüruprente
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dass die Beiträge zur Rürup-Rente ab Januar 2023 als Sonderausgaben voll (100%) steuerlich abzugsfähig sind.
Die Rürup-Rente kann auch fondsgebunden – mit/ohne Garantien - abgeschlossen werden.
Es können u.a. Aktienfonds, kostengünstige Indexfonds (ETF) zur Altersvorsorge gewählt werden. Ein wichtiges Der Rentenbeginn kann flexibel (ab 62 Jahre) gewählt werden und variable Sonderzahlungen sind jedes Jahr möglich.
Der Sonderausgabenabzug ist allerdings gedeckelt: Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken sind im Jahr 2023 maximal 26.528 Euro (Verheiratet: 53.056) abzugsfähig.
Stefanie Zoeger
Ass.iur. /Dipl. Jur., Wirtschaftsberaterin, Zertifizierte Ärzte- und Zahnärzteberaterin (IFU/ISM), Gesellschafter der Geschäftsstelle Münster
Geschäftsstelle
A.S.I. Wirtschaftsberatung
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