Gerade heute schauen viele mit Bewunderung auf die umfassende Gesundheitsversorgung der Bundesbürger. Jeder ist krankenversichert und muss nicht fürchten, im Falle von Krankheit die Kosten der Behandlung spontan finanzieren zu müssen. Was muss ich in Bezug auf meine Krankenversicherung beachten. Kann ich mich privat versichern? Sollte ich das anstreben? WIR haben in diesem Blogbeitrag einmal grundsätzliches zur Krankenversicherung zusammengetragen.
Das Prinzip
In der Bundesrepublik Deutschland existieren zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Das Krankheitskostenrisiko kann im privaten System nur von Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Angestellten mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2021: 64.350 €) vollständig abgesichert werden. Angestellte unter der Einkommensgrenze sind in einer der momentan 110 gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit, die gesetzlichen Leistungen durch private Ergänzungstarife (z.B. Krankenhaus, Zahnersatz, Krankentagegeld, Ausland) aufzustocken, um die immer geringer werdenden Leistungen aufzustocken.
Die Funktionsweisen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dem Solidaritätsprinzip verpflichtet. D.h. die Mitglieder leisten Beiträge, die sich prozentual am Einkommen orientieren. Der Beitragssatz beträgt zunächst 14,6% , der vom Arbeitgeber und Angestellten jeweils hälftig übernommen wird. Jede Krankenkasse darf einen individuellen Zusatzbeitrag bestimmen, der im Schnitt bei 1,3 % liegt. Kinder und Ehegatten ohne bzw. mit geringem eigenem Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen der Kassen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen von einer Kasse zur anderen nicht variieren. Kleine Spielräume für Präventionsaufwendungen oder Modellvorhaben sind möglich.
Die private Krankenversicherung hingegen arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip. D.h. jeder Versicherte zahlt Beiträge, die das eigene Risiko abdecken. Zusätzlich werden Mittel angespart und als Altersrückstellungen für die Beiträge im Alter verwandt. Die Beiträge berechnen sich nach den versicherten Leistungen, nach dem Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter. Der große Vorteil der privaten Versicherungen liegt darin, dass ihre Leistungen nicht durch den Gesetzgeber, der wegen mangelnder Gelder auf die sprichwörtliche "Kostenbremse" treten möchte, eingeschränkt werden. Auch die Arzneimittelverordnung unterliegt keinem Budget. Damit ist eine Gesundheitsversorgung mit höchsten Ansprüchen möglich.
Entscheidungsfragen
Für eine langfristige Entscheidung sollten Sie verschiedenen Ebenen als Kriterien berücksichtigen.
Beruflich - Möchten Sie sich niederlassen, oder streben Sie ein Angestelltenverhältnis an?
- Selbständigkeit
- Angestelltenverhältnis
- Beamtenverhältnis
Finanziell - Wie wichtig sind Ihnen einzelne Leistungen der Versicherer, z.B. Brillengestelle, stationäre Unterbringung im Einbettzimmer?
- Systemwahl
- Gesellschaftswahl
- Tarifwahl
- Beitragsentwicklung
- Leistungen
Familiär -Wollen Sie heiraten oder sind Sie vielleicht schon verheiratet, und welche Leistungen sollen im Krankheitsfall Ihrem Ehepartner und den Kindern zur Verfügung stehen?
- Ehepartnerabsicherung
- Kinderabsicherung
Wie Sie Ihre Krankenversicherung vom Berufsstart bis zur Ruhestandsplanung richtig anpacken, lesen Sie in unserem A.S.I. Krankenversicherungs-Journal
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