Eine private Unfallversicherung – wozu?

Unfälle passieren immer und zu jeder Zeit. Niemand kann sich wirklich davor schützen, dass ‚mal etwas passiert‘. Alle fünf Sekunden ereignet sich ein Unfall in Deutschland, zwei von drei Unfällen in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutzfall.

 

Alle fünf Sekunden ereignet sich ein Unfall in Deutschland, zwei von drei Unfällen in der Freizeit oder zu Hause, d.h. ohne gesetzlichen Unfallschutzfall. Durch den Abschluss einer Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, die Konsequenzen eines Unfalls zumindest finanziell abzusichern. Denn sollte es im schlimmsten Fall aufgrund eines Unfalls zur Invalidität kommen, so muss die Existenzgrundlage gewährleistet bleiben, denn die finanziellen und sozialen Folgen können erheblich sein:

 

  • Einschränkung oder Verlust der Arbeitskraft
  • Gemindertes Einkommen
  • Zusätzliche Ausgaben z.B. für den Umbau der Wohnung oder des KFZ
  • Pflegepersonal
  • Umschulungsmaßnahmen

Eine ausreichend hohe, exakt berechnete Versicherungssumme für die Unfallversicherung stellt so die ideale Ergänzung der Berufsunfähigkeitsversicherung dar, niemals jedoch einen Ersatz für diese.

Was bedeutet der Begriff ‚Invalidität‘?

 

Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.

Besonderen Wert sollte auf die Begriffe ‚dauernde Beeinträchtigung‘ gelegt werden, da bei einer kurzfristigen Invalidität keine Invaliditätsleistung erbracht wird.

 

Gliedertaxe für den Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit.

Arm am Schultergelenk 70%
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
Arm bis oberhalb des Ellbogengelenks 65%
Arm unterhalb des Ellbogengelenks 60%
Bein bis unterhalbdes Knies 50%
Hand im Handgelenk 55%
Fuß im Fußgelenk 40%
Daumen 20%
Zeigefinger 10%
Große Zehe 5%
Auge 50%
Geruchssinn 10%
Gehör auf einem Ohr 30%
Geschmackssinn 5%
etc.  

 

Maximal kann eine Invalidität von 100 % erreicht werden. Bei einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Sind Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, die nicht in der Gliedertaxe geregelt sind, muss die Beeinträchtigung von einem Arzt festgestellt werden, diese wird nicht nach einer beruflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern immer nach der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung im normalen Leben nach medizinischen Gesichtspunkten.

 

Grundsätzlich wird bereits ab 1 Prozentpunkt festgestellter Invalidität eine Kapitalleistung ausbezahlt, und zwar in Höhe der festgestellten Prozentzahl der Versicherungssumme. Da eine größere körperliche Beeinträchtigung einen höheren Geldbedarf notwendig macht, empfiehlt sich ein Tarif mit Progression.

Hier gibt es mehrere Modelle wie z.B. die 225 %/ 300 %/350 % und die 500 % Progression. Bei dieser Versicherung sollte das existentielle Risiko ‚Invalidität durch Unfall‘ im Vordergrund stehen. Weitere Versicherungsbestandteile sind zweitrangig. Einige Berufsgruppen (z.B. Ärzte und Zahnärzte) können spezielle Gliedertaxen versichern. In der individuellen Beratung müssen ebenso Fragen zur Absicherung des Partners bzw. der Partnerin sowie der Kinder beantwortet werden.

 

Nutzen Sie das Beratungsangebot der A.S.I. Geschäftsstelle zur Bestimmung der optimalen Versicherungssumme.

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