Notvertretungsrecht für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

ab 01.01.2023

Notvertretungsrecht für Ehegatten

Der Bundestag hat am 05.03.2021 den Entwurf für das neue „Notvertretungsrecht“ verabschiedet. Dieses regelt eine Vertretung unter Ehegatten und eingetragener Lebenspartner für die Dauer von maximal 6 Monaten. Die Entscheidungsmöglichkeiten sind eng gefasst und werden seit 2003 diskutiert.

Ab dem 01.01.2023 wird eine Vertretungsberechtigung für Notfälle und dann nur für den Gesundheitsbereich auf maximal 6 Monate möglich sein. Andere Bereiche und Entscheidungen sind ausdrücklich ausgeschlossen und können weiterhin nur durch einen gerichtlichen Betreuer oder einen Vorsorgebevollmächtigten ausgeführt werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die kurzfristige Vertretung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften die Betreuungsgerichte erst mal entlastet und ca. der Hälfte der Bevölkerung, also den Verheirateten, eine kurzfristige Handlungsfähigkeit für Notsituationen im Gesundheitsbereich ermöglicht.

Eine Vertretung erstreckt sich jedoch in der Praxis so gut wie immer über den Gesundheitsbereich hinaus.

>> Hier kann man für Selbstbestimmung sorgen und die Familie entlasten, wenn man seine Vorsorgevollmacht oder auch Unternehmervollmacht frühzeitig erledigt hat.

Stefanie Zoeger

Ass.iur. /Dipl. Jur., Wirtschaftsberaterin, Zertifizierte Ärzte- und Zahnärzteberaterin (IFU/ISM), Gesellschafter der Geschäftsstelle Münster/Osnabrück

Geschäftsstelle

A.S.I. Wirtschaftsberatung
Geschäftsstelle Münster / Osnabrück
Breul 1
48143 Münster