Riester 2023 >>> Zulagen sichern

Zuschuss vom Staat

Zulage p.a. pro Person von 175 €; 185 € und/oder 300 € möglich

 

Voraussetzung zum Erhalt der vollen Zulage ist, dass Sie 4% Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (2022) in einen Riester-Vertrag einzahlen-max. 2100€ p.a.. Hierbei handelt es sich um Ihre Grundzulage und evtl. Kinderzulagen. Für die sog. „Rucksackverträge“ (mittelbar zulagenberechtigt)– z.B. Mitglieder des Versorgungswerkes ändert sich am zu zahlenden Mindestbeitrag (meistens 60€ p.a.) – für die volle Zulage -nichts. Wichtig: Elternteile im Erziehungsurlaub sind unmittelbar förderberechtigt (auch Ärztinnen und Ärzte, wenn die Elternzeit bei der DRV gemeldet wird) und müssen, um die volle Zulage zu bekommen, auch die 4% des Vorjahreseinkommens einzahlen!

Die Zulage für Erwachsene hat sich seit 2018 auf 175 € (früher 154€) p.a. erhöht – Kinderzulage (pro Kind): 300€ (ab Geburt 2008) bzw. 185€ (Geburt bis Ende 2007).

Alternativ zum Mindestbeitrag, haben Sie auch die Möglichkeit den „Höchstbeitrag zur Erlangung der vollen Zulage und des maximalen Steuervorteils“ einzuzahlen. Dieser beläuft sich auf einen jährlichen Beitrag von max. 2100 € . Von diesem Betrag (abzgl. Zulagen) werden dann - je nach persönlichem Steuersatz- x € vom Finanzamt über die Steuererklärung erstattet! – Bitte fragen Sie zur Steuer Ihren Steuerberater.

 

 

Stefanie Zoeger

Ass.iur. /Dipl. Jur., Wirtschaftsberaterin, Zertifizierte Ärzte- und Zahnärzteberaterin (IFU/ISM), Gesellschafter der Geschäftsstelle Münster

Geschäftsstelle

A.S.I. Wirtschaftsberatung
Geschäftsstelle Münster
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